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Erweiterung der EMail Signatur erforderlich

Eine Änderung die in der letzten Zeit auch in der Presse häufig diskutiert wurde:

 

Gemäß dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister“ (EHUG) sowie dem Unternehmensregister vom 10. November 2006  und dem entsprechenden Paragraphen 35a des GmbH Gesetzes müssen die Emails Signaturen seit Anfang 2007 erweitert werden.

 

Diese Änderung ist eigentlich nicht neu, denn diese Pflichtangaben in Geschäftsbriefen gibt es schon lange. Jedoch will der Gesetzgeber nun klarstellen, dass auch Emails einen Geschäftsbrief darstellen können.

 

Da bei Nichtbeachtung Abmahnungen mit erheblichen Geldbußen drohen möchten wir an dieser Stelle unsere Kunden darauf hinweisen die neuen Gesetzesänderungen zu beachten.

 

Es ist auffällig, dass diese Regelung nur für solche Geschäftsbriefe geltend gemacht werden die „an einen bestimmten Empfänger“ (also an eine natürliche oder juristische Person) gerichtet sind.

 

Unklar ist dabei ob Newsletter und Rundschreiben nun auch von dieser Regelung betroffen sind, da sie einerseits durch Ihren Verteiler an bestimmte Adressen gerichtet sind aber andererseits oft keine persönliche Ansprache enthalten.

 

Wir empfehlen daher (um Missverständnissen vorzubeugen) alle E-Mails mit den Pflichtangaben zu versehen.

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