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Datenzugriff bei Betriebsprüfungen

Pflichten und Anforderungen an kleine und mittelständische Unternehmen

Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungssysteme im Unternehmen. Die zu prüfenden, steuerrechtlich relevanten Daten werden in fast allen Bereichen des Unternehmens erzeugt und müssen in strukturierter Form für die Steuerprüfung elektronisch verfügbar gehalten werden. Dies stellt viele Unternehmen und ihre steuerlichen Berater noch vor erhebliche Probleme. Sie sind sich oft des Umfangs ihrer Pflichten nicht bewusst; viele Fragen der korrekten Umsetzung sind noch ungeklärt.

Im Rahmen eines Praxisseminars erfahren Sie, welche Anforderungen an die Unternehmen gestellt werden und wie Sie Ihren Handlungsbedarf ermitteln. Auswirkungen und Risiken werden erläutert und Lösungen zur Umsetzung vorgestellt. Die Referenten stammen aus der hiesigen Wirtschaft. Sie beschäftigen sich seit geraumer Zeit intensiv mit dem Thema und sind Mitglied der Expertenrunde GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).
Das Praxisseminar wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Lippstadt, der GWS Steuerberatung und Stelle Datentechnik organisiert und richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Steuerfachleute, die sich einen ersten Überblick über das Thema GDPdU verschaffen möchten.

Gerne laden wir Sie hiermit herzlich dazu ein bei diesem Praxisseminar am 28.03.2006 präzise Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten. Im Anhangsverzeichnis finden Sie den offiziellen Flyer zur Veranstaltung samt Anmeldeformular und Wegbeschreibung. Wir würden uns freuen auch Sie in Lippstadt begrüßen zu dürfen.

 Stelle Datentechnik   |   Fuggerstr. 3-5   |   59557 Lippstadt   |   Tel.: (0 29 41) 28 28 - 0   |   Fax: (0 29 41) 1 59 03   |   E-Mail: info@stelle.de