GDPdU
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Was ist das? Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen. Nachfolgend eine Praxisnahe Erläuterung über die Folgen dieser Änderung für die Unternehmen: Ein Betriebsprüfer bekommt den Auftrag, einen Betrieb oder ein Unternehmen zu prüfen. Für bestimmte Prüfungsfelder und Prüfungszeiträume beschließt der Betriebsprüfer, die Daten unter Zuhilfenahme von Prüfungssoftware zu analysieren. Es besteht für den Betriebsprüfer ein Wahlrecht hinsichtlich der Form des Zugriffs auf die Daten des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige muss seine Datenbestände so vorhalten, dass er alle drei Prüfungsmöglichkeiten gesetzeskonform bedienen kann: Unmittelbarer Zugriff (Z1) Der Prüfer greift unter Nutzung der unternehmenseigenen Hard- und Software auf die gespeicherten Daten zu und nimmt selbst Auswertungen vor. Mittelbarer Zugriff (Z2) Das Unternehmen nimmt Auswertungen durch interne, mit dem System vertraute Personen nach Vorgaben der Finanzverwaltung vor. Datenträgerüberlassung (Z3) Dem Prüfer werden gespeicherte Unterlagen und Aufzeichnungen in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung gestellt; die Auswertung erfolgt mit der DV der Finanzverwaltung. Die zu prüfenden steuerrechtlich relevanten Daten werden in fast allen Bereichen eines Unternehmens erzeugt und müssen in strukturierter Form für die Steuerprüfung elektronisch verfügbar gehalten werden:
Dieser Pflicht nachzukommen stellt viele Unternehmen und ihre steuerlichen Berater noch vor erhebliche Probleme. Viele sind sich des Umfangs ihren Pflichten nicht bewusst; viele Fragen der korrekten Umsetzung sind noch ungeklärt. Nutzen Sie unsere weit reichenden Erfahrungen aus dem GDPdU-Umfeld. Wir informieren Sie umfassend und sprechen mit Ihnen zusammen alle Aspekte sorgfältig durch. Gemeinsam erstellen wir ein Konzept, dass alle notwendigen Anforderungen der GDPdU (Grundsätze zur Prüfbarkeit und zum Datenzugriff digitaler Unterlagen) erfüllt, aber gleichzeitig Ihre unternehmerischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. |
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